Bringt uns Rumsfeld!
SONDERECKE. Kriegsverbrechen werden heute zunehmend geahndet. Allerdings wird auch Kritik am Völkerstrafrecht laut. um die Ecke gedacht mit Philipp Sonderegger, Illustration: Petja Dimitrova
In Deutschland geht die Justiz mit zunehmender Vehemenz gegen syrische Kriegsverbrechen vor. Im Mai eröffnete das Oberlandesgericht Frankfurt den Prozess gegen Aria L., einen 21-jährigen Deutschen, der in Syrien neben aufgespießten Köpfen posiert und später die Bilder über Facebook verbreitet haben soll. Im Windschatten dieses spektakulären Falles ermittelt das Bundeskriminalamt gegen 13 weitere mutmaßliche KriegsverbrecherInnen, darunter nicht nur deutsche Staatsangehörige. Im April ließ die deutsche Bundesanwaltschaft den 41-jährigen Syrer Ibrahim F. in Westfalen verhaften. Er soll in Aleppo eine 150-köpfige Miliz befehligt haben und persönlich für Folter sowie Plünderungen verantwortlich sein. Anfänglich sei die Miliz noch Teil der Freien Syrischen Armee (FSA) gewesen, die gegen das Assad-Regime kämpft und Unterstützung des Westens genießt. Zunehmend habe sie aber eigene Interessen verfolgt, so die Anklage. Bei einem Rückzug der Regierungstruppen hätten die MilizionärInnen Häuser und Wohnungen geplündert und so erbeutete Kunstwerke zum Verkauf angeboten. BewohnerInnen seien verschleppt, vom Beschuldigten persönlich gefoltert und nur gegen Lösegeld wieder freigelassen worden. Dass ein syrischer Staatsbürger für Folterungen, die er in Syrien begangen haben soll, überhaupt in Deutschland belangt werden kann, das ist dem so genannten Völkerstrafrecht geschuldet. Im Jahr 2002 wurde mit dem römischen Statut der Internationale Strafgerichtshof errichtet, um Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden. Bei diesen Delikten wird aufgrund ihrer Schwere das Weltrechtsprinzip angenommen – um Straflosigkeit vorzubeugen, wird die gesamte Staatengemeinschaft in Verantwortung genommen. Oft sind ja bei solchen Taten Angehörige des Staatsapparates selbst involviert. Mit der Ratifizierung haben sich die derzeit 123 Vertragsstaaten auch verpflichtet, entsprechende Delikte im nationalen Strafrecht zu definieren. Wenn ein Verbrechen gegen das Völkerrecht nicht durch zuständige Staaten oder den Internationalen Strafgerichtshof verfolgt wird, erwächst allen Signatarstaaten eine Verpflichtung. Österreich hat den Vertrag 2014 umgesetzt. Die Fortschritte am Gebiet des Völkerstrafrechts sind nicht von der Hand zu weisen. Allerdings wird in Deutschland Kritik laut, es richte sich in der Praxis überwiegend gegen ärmere Staaten. Der Internationale Strafgerichtshof messe mit zweierlei Maß, hauptsächlich afrikanische TäterInnen würden verfolgt. Die Anzeigen gegen den ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und einige mutmaßliche CIA-Folterer legte die deutsche Bundesanwaltschaft zurück, obwohl ein offizieller Bericht des US-Senats die Folter einräumt. Wird bald ein Staat die Konfrontation mit den USA wagen?
Philipp Sonderegger ist Menschenrechtler, lebt in Wien und bloggt auf phsblog.at
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